Grenze

Kameratechnik zur Bekämpfung der Grenzkriminalität

Ausweitung der Kameratechnik zur Bekämpfung der Grenzkriminalität im Landkreis Görlitz

Seit dem Jahr 2019 setzt die Polizeidirektion Görlitz an insgesamt sechs verschiedenen Standorten in der Historischen Altstadt Görlitz, an der Stadtbrücke Görlitz und in Hagenwerder stationäre Kameratechnik im Kampf gegen die grenzüberschreitende Eigentumskriminalität ein. Damit können (grenzüberschreitende) Täter identifiziert und in Haft gebracht werden.

Der CDU Kreisvorstand fordert nunmehr die Staatsregierung gemeinsam mit den Kommunen auf, die Maßnahmen als wichtigen Baustein im Gesamtkonzept gegen die Grenzkriminalität auszubauen und Kameratechnik entlang weiterer Verbringungswege im Landkreis Görlitz zu installieren. Dazu gehören u.a. Ostritz, Zittau, das Zittauer Gebirge, Bad Muskau, Krauschwitz oder Rothenburg.

Darüber hinaus soll zur Unterstützung und Ergänzung mobile Kameratechnik beschafft werden, die in einem mobilen Einsatzfahrzeug der Polizei installiert werden kann. Auf diese Weise soll die Technik verdeckt, flexibel und lageangepasst an verschiedenen Orten zum Einsatz kommen und die stationären Systeme ergänzen.

Begründung: Die vorgenannten Forderungen dienen zur Bekämpfung und Eindämmung der grenzspezifischen Kriminalität.

Die Kriminalitätsentwicklung ist sowohl im Freistaat Sachsen als auch im Landkreis Görlitz seit mehreren Jahren rückläufig. Das ist Ergebnis einer guten und konsequenten Polizeiarbeit. Diese Zahlen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kriminalität im Landkreis Görlitz auf Grund der geografischen Lage im Vergleich zu anderen Regionen deutlich höher ist. Zu den häufigsten Straftaten zählen hier der Diebstahl, Einbruchsdiebstahl und Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

Die Kameratechnik ist dazu geeignet sowohl repressive als auch präventive Wirkung zu entfalten und die Sicherheit der Menschen deutlich zu erhöhen. Dies soll auch den Bürgern in weiteren Gemeinden im Landkreis Görlitz zugutekommen und gleichzeitig die Verlagerung der Kriminalität auf andere Verbringungsrouten verhindern.

Der Einsatz mobiler Kameratechnik soll die stationären Maßnahmen unterstützen, denen auf Grund ihrer Bauart Grenzen gesetzt sind. Gerade der Einsatz von mobiler Kameratechnik erhöht bei potentiellen Straftätern die Hemmschwelle und die Angst vor Aufdeckung, da für diese die Polizeiarbeit nicht mehr kontrollierbar und einschätzbar ist. Die Abschreckungswirkung wird dadurch deutlich erhöht.

Die geforderten Maßnahmen sind mit Augenmaß und Weitsicht verfasst worden. Bewusst des Spannungsverhältnisses des den Einzelnen grundrechtlich verbrieften Freiheitsrecht und der Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit. Die geforderten Maßnahmen entsprechen den datenschutzrechtlichen Grundsätzen und sind das zur Gefahrenabwehr effektivste und mildeste Mittel.

CDU Kreisverband Görlitz

Görlitz, 3. Juni 2020